Neben den behördlichen Anforderungen zur Überprüfung eines einwandfreien Betriebs des Gasfassungssystems durch den Betreiber, sollen die Einzelstränge der Gaskollektoren durch eine Fremdüberwachung der Gasfassung in der Regel vierteljährlich kontrolliert werden.
Hierbei werden die Deponiegashauptkomponenten, der Gasdurchfluss, Gasdruck und die Gastemperatur sowie die Randdaten (Klappenstellung, Messrohrdurchmesser, Wetterdaten) gemessen und protokolliert. Bei zusätzlichen FID-Begehungen im Feld fließen auch diese Resultate in die Bewertungen ein.
Die Ergebnisse der Wirksamkeitskontrolle und empfohlene Maßnahmen zeigen dem Betreiber klare Handlungsanweisungen auf, stets unter Berücksichtigung der installierten Gasbehandlung.
Durch die wiederkehrenden Untersuchungen entsteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreiber, der im Anschluss an die Messungen die Eigenüberwachung fortführt.
Bei defekten oder häufigen Auffälligkeiten bietet sich eine Schwachstellenanalyse an.