Die Messung von oberflächennahen Methankonzentrationen erfolgt mit Hilfe eines tragbaren Flammenionisationsdetektors (FID). Methanaustritte auf Deponien können durch Schäden in der Oberflächenabdichtung oder eine unzureichende Absaugung des Deponiegases erfolgen. FID-Begehungen helfen diese Probleme zu erkennen und so die Wirksamkeit der Gasabsaugung zu optimieren. Weiterhin können durch FID-Begehungen Gefährdungen durch Methanaustritte bei Deponien ohne Gasfassungssystem ermittelt werden. Durch die Deponieverordnung sind die FID-Begehungen (oder ähnliche Verfahren wie Laser-Absorptionsspektroskopie) halbjährlich vorgeschrieben.
Deponiegasaustritte erfolgen zumeist örtlich begrenzt an sogenannten Hotspots. Neben solchen Punktquellen können Methanemissionen ebenfalls über Linien- (zumeist am Randbereich der Deponie) oder seltener Flächenquellen austreten. Zur Ermittlung von Lage und Ausdehnung solcher Deponiegasaustritte erfolgt die Deponiebegehung nach VDI-Richtlinie 38 60 Blatt 3. Zunächst wird auf einem maßstabsgerechten Deponieplan ein Raster eingerichtet (i.d.R. 20m x 20m). In jede Rasterteilfläche werden dann mindestens zwei zufällig ausgewählte Messpunkte gelegt. Darüber hinaus werden vor Ort visuell (, z.B. durch Vegetationsschäden, Setzungen oder Geländeverhältnisse) oder olfaktorisch auffällige Bereich (Deponiegasgeruch) zusätzlich vermessen. Durch die Klassifizierung in vier verschiedene ppm Bereiche kann das Deponiegelände bezüglich der Emission näher charakterisiert werden.
Die Ergebnisse der FID-Begehungen fassen wir für Sie in einem Bericht zusammen und weisen Sie auf gegebenenfalls notwendige Sanierungsmaßnahmen hin. Bei erheblichen Gasaustritten sollten solche Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Verringerung der Explosionsgefahr getroffen werden. Bei Gasfassungssystemen kann durch Sanierungskonzepte zudem die Effizienz der Gasabsaugung gesteigert werden. Gern begleiten wir Sie auch bei den nachfolgenden Schritten.